Ein Jahr nach der Deadline für die Umsetzung der EU-Direktive für einen besseren Hinweisgeberschutz ist der im Rechtsausschuss geänderte Regierungsentwurf des HinSchG vom 14.12.2022 heute im Bundestag verabschiedet worden. Nach der Zustimmung des Bundesrats wird das HinSchG nach drei Monaten für alle Unternehmen > 250 Mitarbeitern und ab Dezember 2023 für alle Unternehmen >50 Mitarbeitern verpflichtend werden.
Wir begrüßen die Äußerung des Abgeordneten Herrn Dr. Till Steffen, dass anonyme Hinweise ein wichtiges Instrument seien Verstöße zu melden und Missstände abzustellen. Bereits in der Basisversion einer Hinweisgebersoftware sei es möglich anonyme Hinweise entgegenzunehmen und zu bearbeiten und es bedeute keinen enormen finanziellen Aufwand, wie behauptet.
- Anonyme Hinweise müssen entgegengenommen und bearbeitet werden. Es müssen geeignete Kommunikationswege eingerichtet werden.
- Hinweise auf verfassungsfeindliche Äußerungen, (mündlich, schriftlich und Gebärden) von Beamtinnen und Beamten, wurden im sachlichen Anwendungsbereich mit aufgenommen.
- Weiterhin wurde der sachliche Anwendungsbereich durch den Digital Markets Act der Europäischen Union und um Verstöße gegen den Tierschutz erweitert.
- Hinweisgebende Personen haben einen Schadensanspruch bei der Verletzung immaterieller Werte.
- Entgegen der EU-Richtlinie zum besseren Schutz von hinweisgebenden Personen können sich Konzerne einen Meldekanal mit Ihren Tochterfirmen, die mehr als 250 MA haben teilen. Hier bedarf es aus unserer Sicht der Nachbesserung und korrekten Umsetzung der Vorgaben der Direktive.
- Sonstige Verstöße, wie Hinweise gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind weiterhin nicht vom Hinweisgeberschutzgesetz umfasst. Ein entsprechender Entschließungsantrag zur Prüfung und Schließung dieser Gesetzeslücke wurde angenommen.
- Verschlusssachen sind ebenfalls nicht vom Hinweisgeberschutzgesetz umfasst. Hier bedarf es zwingend einer Nachbesserung.
Unternehmen müssen anonyme Meldekanäle zur Verfügung stellen und die Meldungen gleichranging mit vertraulichen Meldungen bearbeiten. Weiterhin wird es verpflichtend sein, dass Meldestellen angemessene Vorkehrungen treffen müssen, um eine anonyme Kommunikation zwischen den hinweisgebenden Personen und den Meldestellen sicherzustellen. Neben der Bereitstellung eines unzureichenden Kummerkastens oder technisch unsicheren E-Mailpostfachs, ist die geeignetste Lösung zur Schaffung eines sicheren und vertrauensvollen Meldekanals, die Implementierung eines digitalen Hinweisgebersystem.
Hinweisgebende Personen, die durch Ihre Meldung einen Reputationsschaden erleiden, sollen eine Entschädigung verlangen können. Die alleinige Abstellung auf monetären Nachteilen gehören damit der Vergangenheit an und erhöhen das Schutzniveau der meldenden Person.
Eine Reaktion auf die wachsende Reichsbürgerszene und Verbreitung rechten Gedankenguts innerhalb öffentlicher Behörden, insbesondere bei Beamtinnen und Beamten der Polizeien, ist der Schutz von hinweisgebenden Personen innerhalb der Polizei sowie Ermittlungs- und Kriminalbehörden. Hinweisgebende Personen werden geschützt, wenn sie verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten melden. Dabei müssen die Äußerungen die Schwelle der Strafbarkeit nicht überschreiten. Unter Äußerungen werden mündliche und schriftliche Äußerungen in Chats oder Gebärden gezählt. Herausgestellt wurde die Pflicht zur Verfassungsstreue der Beamtinnen und Beamten. Die Verletzung dieser Pflicht ist besonders durch das in Abrede stellen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Ablehnung der Existenz der BRD betroffen.
Der sachliche Anwendungsbereich wird weiter durch den Digital Markets Act der Europäischen Union erweitert. Dies setzt die verpflichtenden Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie zum besseren Schutz von Hinweisgebern um.
Die jüngsten Entwicklungen in der Reichsbürgerszene mit umfangreichen Razzien wirken wie ein Katalysator das Gesetzgebungsverfahren schneller voranzutreiben. Die Änderungen des aktuellen Entwurfs zeigen erfreuliche Verbesserungen und stärken weiter die Stellung der hinweisgebenden Personen. Die verpflichtende Entgegennahme anonymer Meldungen ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil der Änderungen. Sichere digitale Hinweisgebersysteme wie die Smart Integrity Platform werden künftig eine entscheidende Rolle bei der Vertrauensbildung in das interne Hinweisgebersystem darstellen. Hinsichtlich der Entschädigungsleistungen bleibt es abzuwarten, welche Entschädigungen den Opfern zustehen. Der Nachteil der langwierigen Rechtsverfahren für die hinweisgebende Person bleibt. Die Entschädigung müsste nach wie vor eingeklagt werden.
DISS-CO ist ein innovatives Legal Tech Unternehmen mit starkem Fokus auf eGRC und RegTech. Entwickelt von erfahrenen Ermittlern, die Fraud und andere Verstöße in verschiedenen Branchen aufgedeckt haben.
Keks | Dauer | Beschreibung |
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