Die EU-Rechtsvorschriften für Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sind überfällig. Bis heute ist es multinationalen Unternehmen nicht gelungen, Zwangs- und Kinderarbeit, Abholzung, Umweltverschmutzung, Landraub und Korruption in ihren Produktionsketten zu verhindern.
Am 10. März 2021 billigte das Europäische Parlament einen Entwurf für eine EU-Richtlinie über verpflichtende Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt und Governance. Laut einer Studie der EU-Kommission führen derzeit nur 37 % der befragten Unternehmen eine Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte durch.
Kürzlich unterzeichneten mehr als 100 Unternehmen eine Erklärung, in der sie ihre Besorgnis über die wiederholte Verzögerung der Vorlage der Rechtsvorschriften zum Ausdruck brachten, zumal freiwillige Ansätze für eine nachhaltige Unternehmensführung unzureichend seien und rechtliche Konsequenzen erforderlich seien, um denjenigen zu helfen, die durch europäische Unternehmen geschädigt werden.
Der Richtlinienentwurf enthält Empfehlungen für die Verpflichteten. Die Unterzeichner sind jedoch der Meinung, dass das Gesetz für alle Unternehmen auf dem EU-Markt und für ihre gesamte Wertschöpfungskette gelten sollte.
Im Briefing des EP-Unterausschusses für Menschenrechte (DROI) der Europäischen Union ab Juni 2020 und der EU-Richtlinie über die obligatorische Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte, der Umwelt und der guten Unternehmensführung werden die wichtigsten Verpflichtungen der Unternehmen wie folgt beschrieben:
1. Eine regelmäßige Überwachung durchführen, um u. a. die Struktur, die Aktivitäten, die tatsächlichen und potenziellen Risiken und Auswirkungen auf die Menschenrechte, die eingegangenen Beschwerden und die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen zu untersuchen.
2. Durchführung einer risikobasierten Due-Diligence-Prüfung bei Zulieferern und Unterauftragnehmern und Veröffentlichung der entsprechenden Informationen für die Öffentlichkeit.
3. Regelmäßige Identifikation der Risiken in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit und Schwere der negativen Auswirkungen. Je wahrscheinlicher und schwerwiegender die Auswirkungen sind, desto regelmäßiger sollte die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften erfolgen.
4. Einrichtung eines vertraulichen und anonymen Whistleblowing/Beschwerdeverfahrens, das Arbeitnehmern und Dritten offensteht.
5. Überwachung des Funktionierens der Warn-/Beschwerdemechanismen und Berichterstattung darüber.
6. Angemessene Einbeziehung der Betroffenen, einschließlich der Arbeitnehmer, in die Gestaltung und Durchführung der Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Sorgfaltsprüfung.
7. Regelmäßige Offenlegung von Informationen über die Unternehmensüberwachung und ihre Ergebnisse; Veröffentlichung dieser Informationen in einem standardisierten Format auf der Grundlage eines angemessenen Berichterstattungsrahmens in angemessen auffälligen und zugänglichen Medien (z. B. auf der Homepage).
8. Genehmigung von Überwachungsplänen und Berichten auf Vorstandsebene.
Die Kommission hebt hervor, dass umfassende Transparenzanforderungen ein wesentliches Element der Rechtsvorschriften über die obligatorische Sorgfaltspflicht sind. Sie stellt fest, dass verbesserte Informationen und Transparenz den Lieferanten und Herstellern eine bessere Kontrolle und ein besseres Verständnis ihrer Lieferketten ermöglichen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Produktion stärken.
Verstöße gegen oder negative Auswirkungen auf Menschenrechte sowie Sozial-, Umwelt- und Klimastandards durch Unternehmen können auf ihre eigenen Aktivitäten oder auf die ihrer Geschäftspartner, insbesondere Zulieferer, Unterauftragnehmer und Beteiligungsunternehmen, zurückzuführen sein. Um wirksam zu sein, sollten die Sorgfaltspflichten der Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette umfassen, wobei sie einen risikobasierten Ansatz verfolgen und auf der Grundlage von Grundsatz 17 der UN-Leitprinzipien eine Strategie zur Prioritätensetzung festlegen sollten. Es kann jedoch schwierig sein, alle Unternehmen, die in der Wertschöpfungskette tätig sind, aufzuspüren.
Die künftigen Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht sollten sich auf digitale Lösungen konzentrieren, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und die Rückverfolgbarkeit in globalen Lieferketten zu verbessern.
Mit der Blockchain-Technologie, die es ermöglicht, alle Daten zurückzuverfolgen, könnten die Ziele erreicht werden, indem die Verwaltungskosten gesenkt und Redundanzen für Unternehmen, die die Sorgfaltspflicht erfüllen, vermieden werden.
Wir verweisen hierzu auf unseren Blog zu Blockchain für Supply Chain. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um über die neuesten Nachrichten, Webinare und White Paper informiert zu werden.
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