„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein…“ so heißt es im Gelöbnis für Ärzte und Ärztinnen.
Doch auch zwischen den Ärzten und Ärztinnen gibt es schwarze Schafe.
In den vergangenen Jahren wurden Fälle von massiven Verstößen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen bekannt. Doch wenn Kinder betroffen sind, geht der Fall unter die Haut.
In verschiedenen Arztpraxen wurden Kindern anstatt des zugelassenen Impfstoffes Kochsalzlösung gespritzt. Der folgende Fall wurde durch eine/n Hinweisgeber/in aufgedeckt.
Im Dezember 2022 wurde ein 64-jähriger Arzt im Kreis Gifhorn, Niedersachsen wegen Körperverletzung in 34 Fällen, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 85 Fällen sowie gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in sechs Fällen von der Staatsanwaltschaft Hildesheim angeklagt. Er habe den Kindern und Jugendlichen anstatt der Mumps-, Masern- und Röteln-Impfung, Kochsalzlösung gespritzt. Seine 58-jährigen Kollegin sei Mittäterin gewesen. Dadurch hätten die Kinder unnötige Schmerzen erlitten, so die Staatsanwaltschaft.
Die „Fake“ Impfungen sollen nach den Angaben von Zukunftspakt Apotheke vom 9. September 2022 der Krankenkassen in Rechnung gestellt worden sein. Dadurch sei ein Schaden in geringer vierstelliger Höhe entstanden. Nachdem ein anonymer Hinweisgeber die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte, wurden Beweismittel bei Durchsuchungen sichergestellt. Eine Blutuntersuchung bei den Betroffenen habe ergeben, dass diese keine Antikörper im Blut hatten, wie es nach einer regulären Impfung der Fall wäre.
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete zudem, dass der Arzt in Absprache mit den jeweiligen Eltern gehandelt haben soll. Dadurch erweitert sich der Kreis der möglichen Hinweisgeber auf über 80.
Ein Jahr zuvor berichtete der Spiegel über einen 72-jährigen Allgemeinmediziner in Bayern, der über 200 Patienten und Patientinnen sowohl falsche Impfausweise ausstellte als auch Kochsalzlösungen anstatt des COVID Impfstoffes spritzte. Wie die Verstöße ans Tageslicht kamen, wurde im Bericht nicht erwähnt.
Mit der Corona Pandemie entstanden neue Wege für Betrug und Korruption. Im Januar 2023 wurde über einen Fall aus Recklinghausen berichtet. Zwischen Juni 2021 und Januar 2022 seien Impfgegner zu einem Arzt gegangen, der ihnen falsche Corona Schutzimpfungen bescheinigt hatte. Damit die Kinder sich nicht verplappern, soll der Arzt ihnen Kochsalzlösung gespritzt haben. Mehr als 589 Fälle wurden dem Arzt vorgeworfen. Seine Frau und Arzthelferin habe ihn dabei unterstützt.
Ähnlich liegt der Fall der Mitarbeiterin eines Impfzentrums im niedersächsischen Schortens. Sie soll bei mindestens 15 Personen den Impfstoff mit Kochsalzlösung verdünnt haben, weil sie gegen die Corona-Maßnahmen gewesen sei. Die Behörden riefen mehr als 10.000 potenziell Betroffene als Vorsichtsmaßnahme zu einer damals dritten oder gar vierten Impfung auf. Der Landrat hat nach dem Bekanntwerden des Vorfalls das Vier-Augen-Prinzip beim Aufziehen der Spritzen angeordnet.
Eine Ärztin aus Garmisch-Patenkirchen wurde im August 2022 zu zwei Jahren ohne Bewährung und zu drei Jahren Berufsverbot verurteilt. Sie hatte in 309 Fällen falsche Maskenbefreiungsatteste ausgestellt und sich über ein Spendenkonto bereichert, so die t-online Nachrichten. Ihr Mann sei aus der Reichsbürgerszene bekannt.
Eine Ärztin aus Sachsen steht aktuell vor Gericht. Sie soll im großen Stil falsche Corona-Atteste ausgestellt haben. Auch Kunden aus Brandenburg sollen diese genutzt haben, berichtete die MOZ am 7. April 2023. Seit Beginn der Pandemie soll die 66-Jährige ihren Patienten 162 "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt und dadurch 12.500 EUR eingenommen haben, heißt es in einem Bericht von t-online.
Eine Mitarbeiterin einer Apotheke in München hatte über 1.000 Impfausweise gefälscht. Ihr Komplize verkaufte dann die Dokumente im Darknet und erwirtschaftete über 130.000 EUR. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und er zu vier Jahren verurteilt.
In Bayern gab es etwa 6.000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfzertifikate, so der Bericht der Süddeutschen im Januar 2023.
„Patientinnen und Patienten, die sich schlecht oder falsch behandelt fühlen oder davon ausgehen, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin gegen ärztliche Pflichten verstoßen hat, haben das Recht sich zu beschweren.“ heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit über Beschwerden.
https://gesund.bund.de/beschwerde-aerztliche-behandlung
Dort werden verschiedene Stelle aufgeführt, die Patienten als Anlaufstelle für Ihre Beschwerde nutzen können. So etwa die Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Das Patientenrechtegesetz ist die Grundlage hierfür.
Die Kassenärztliche Vereinigung verweist wiederum auf ihre Seite auf die Krankenkassen als erste Anlaufstelle. Weitere Möglichkeiten sind telefonische Beschwerden oder Beschwerden per Email. Anonyme Beschwerdemöglichkeiten wurden nicht geschaffen.
Viele Arztpraxen oder MVZ verfügen bis heute nicht über eine anonyme Meldestelle für Patienten oder Mitarbeiter. Eine Recherche bei mehreren großen Krankenhäusern ergab, dass lediglich E-Mail-Adressen oder eigene Feedback- oder Meinungsformulare zur Verfügung gestellt werden, die keine Anonymität gewährleisten. Es entsteht für den Nutzer eher der Eindruck, dass die Seiten für das Qualitätsmanagement erstellt wurden. Dem Nutzer wird nicht verdeutlicht, dass auch Informationen über Unregelmäßigkeiten oder der Verdacht auf Gesetzesverstöße oder gar Straftaten gemeldet werden können.
Darüber hinaus gibt es Anwendungsfälle, bei denen eine vertrauliche Patientenbeschwerdestelle nicht ausreicht. Was passiert, wenn beispielsweise die Patienten Kinder sind und ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können oder wenn sogar die Eltern bei der angeblichen Körperverletzung mitwirken? Was passiert, wenn die Patienten nichts über die Tat des behandelnden Arztes ahnen? In solchen Fällen können nur „Insider“ für Aufklärung sorgen oder zumindest einen Verdacht melden, wie zum Beispiel Mitarbeitende der Arztpraxen oder Angehörige der Betroffenen. Anonyme Hinweisgeberinnen haben in der Vergangenheit häufig den Stein ins Rollen gebracht. Umso wichtiger ist, dass anonyme Meldestellen auch bei den Beschwerdestellen geschaffen werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wird die Praxen, MVZ und Krankenhäuser mit mehr als 50 Mitarbeitenden ab Dezember 2023 in die Pflicht nehmen, eine Meldestelle einzurichten. Sofern das Gesetz vor Dezember in Kraft tritt, könnten abweichende Regelungen gelten.
Jedoch wird die Mehrzahl der Arztpraxen aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl ausgenommen. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es 2019 deutschlandweit insgesamt 64.754 Arztpraxen. Die Kassenärztliche Vereinigung spricht dagegen von 99.658 Praxen, die rund 330 tausend medizinische Fachangestellte beschäftigen und somit durchschnittlich 3,3 pro Praxis.
Nach Auffassung von Herrn Prof. Dr. Thomas Jäschke, CEO von Dr. Jäschke AG und Experte für Hinweisgeberschutz im Gesundheitswesen, ist ein Hinweisgeberportal in einer Arztpraxis oder einem MVZ ein unverzichtbares Instrument für das Risiko- und Qualitätsmanagement. Es ermöglicht die frühzeitige Erkennung und Behebung von Verstößen, Fehlern und Missständen, bevor sie zu größeren Problemen führen können. Damit trägt es zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität von Pflege- und medizinischen Dienstleistungen sowie zur Minimierung von potenziellen Haftungsrisiken bei.
Es ist davon auszugehen, dass Ärzte als Täter kein Eigeninteresse an der Aufklärung von (anonymen) Meldungen haben, die ihre eigene Praxis betreffen. Um die eklatante Lücke zu schließen, bedarf es weiterer Anpassungen des Gesetzes. Beispielsweise könnten die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen verpflichtet werden, anonyme Meldestellen einzurichten und jährlich einen Bericht über die Aufklärung der Meldungen zu veröffentlichen.
Keks | Dauer | Beschreibung |
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