Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern Nr. 93/2021 wurde am 20.12.2021 durch das Parlament in Portugal veröffentlicht. Laut Artikel 31 des Gesetzes tritt es 180 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. D.h. ab Mitte Juni 2022 gelten die Vorschriften entsprechend.
Direkt nach dem Inkrafttreten gelten die Bestimmungen für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. In Portugal gibt es demnach keine Übergangsfrist von zwei Jahren für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern.
Neben den Meldungen gegen das Unionsrecht fallen potenzielle Hinweisgeber auch unter den Schutz des Gesetzes, wenn Sie Verstöße gegen das nationale Recht melden. Dazu zählen Straftaten aus Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 5/2002 vom 11. Januar 2002 über Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität.
Unternehmen, die das Gesetz nicht umsetzen, drohen Bußgelder zwischen 1.000 Euro und 125.000 Euro. Die nationale Behörde für Korruptionsbekämpfung ist für die Prüfung und Erhebung der Bußgelder zuständig.
Das portugiesische Hinweisgeberschutzgesetz knüpft an die Benutzung einer externen Meldestelle bestimmte Voraussetzungen, benannt unter Artikel 7 Buchstaben a) bis e) und schafft somit Hürden, die dem Hinweisgeber bekannt sein müssen. Meldet der Hinweisgeber dennoch extern, muss er gem. Artikel 6 Nr. 3 nachweisen, dass er von den Voraussetzungen keine Kenntnis hatte und diese Unkenntnis auch nicht in seinem persönlichen Verschulden lag. Unternehmen ist eine interne Schulung ihrer Mitarbeiter anzuraten, um über die Voraussetzungen aufzuklären und das Risiko einer externen Meldung zu reduzieren.
Gemäß Artikel 21 werden Maßnahmen aufgeführt, die Repressalien gegenüber dem Hinweisgeber darstellen und zu unterlassen sind. Bis zu zwei Jahren nach der Meldung wird angenommen, dass alle aufgezählten Maßnahmen gegen den Meldenden im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hinweis stehen. Was nach den zwei Jahren passiert und ob die Beweislast beim Hinweisgeber oder beim Unternehmen liegt, bleibt offen.
Das portugiesische Gesetz unterscheidet sich hinsichtlich der Entgegennahme anonymer Meldungen von der EU-Direktive. Gemäß Artikel 10 Nr. 1 müssen interne Meldekanäle die Entgegennahme von anonymen Meldungen ermöglichen.
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Klicken Sie hier um zum origianalen portugiesischen Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern zu gelangen.
DISS-CO ist ein innovatives Legal Tech Unternehmen mit starkem Fokus auf eGRC und RegTech. Entwickelt von erfahrenen Ermittlern, die Fraud und andere Verstöße in verschiedenen Branchen aufgedeckt haben.
Keks | Dauer | Beschreibung |
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