Seit Dezember 2020 wird der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 23. Oktober 2019 („EU-Hinweisgeberrichtlinie“) durch die regierenden Parteien diskutiert. Im Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG) genannt, werden die Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie umgesetzt und erweitert.
Mit dem nationalen Recht werden nicht nur Personen geschützt, die Verstöße gegen das EU Recht melden, sondern auch diejenigen, die Verstöße gegen das nationale Recht, etwas das Strafrecht oder Ordnungswidrigkeiten melden. Der Verpflichtetenkreis wurde dabei nicht erweitert. Die von der EU-Hinweisgeberrichtlinie genannten Verpflichteten aus dem privaten und öffentlichen Sektor werden angehalten, ein Hinweisgebersystem zu implementieren, die die Anforderungen der EU Hinweisgeberrichtlinie erfüllt. Lesen Sie hierzu unseren Whitepaper zu der EU Hinweisgeberrichtlinie.