DISS-CO® ist ein innovatives Legal-Tech-Unternehmen mit einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit, Risiko und Compliance.
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EU NIS 2 - Ein Leitfaden zur Einhaltung mit KI
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5.0Die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) aktualisiert und erweitert die Verpflichtungen zur Cybersicherheit und zum Risikomanagement in der gesamten Europäischen Union erheblich und hebt die ursprüngliche NIS-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1148) auf. Sie führt umfassende Maßnahmen ein, die darauf abzielen, ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit in allen Mitgliedstaaten zu erreichen und die Funktionsweise des Binnenmarktes durch verbesserte Sicherheitsprotokolle und Reaktionsmöglichkeiten auf Vorfälle zu verbessern.
Die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) trat am 16. Januar 2023 in Kraft, 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 27. Dezember 2022. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Den Anwendungsbereich verstehen
Die Richtlinie gilt sowohl für öffentliche als auch für private Einrichtungen, die in verschiedenen Bereichen wie Energie, Verkehr, Gesundheit und digitale Infrastruktur als "wesentlich" oder "wichtig" eingestuft werden. Dazu gehören Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze, Anbieter von Vertrauensdiensten und Anbieter von Domänennamensystemen, unabhängig von ihrer Größe. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere auf der Ebene der Zentralregierung, sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls abgedeckt. Die Mitgliedstaaten müssen eine Liste der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen erstellen und regelmäßig aktualisieren.
Identifizierung der Verpflichteten
Gemäß der NIS-2-Richtlinie sind Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, wenn sie als "mittlere Unternehmen" gelten oder die in Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG definierten Schwellenwerte für mittlere Unternehmen überschreiten.
Dazu gehören in der Regel Unternehmen, die entweder mehr als 250 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben.
Gemäß der NIS 2-Richtlinie sind bestimmte Sektoren verpflichtet, die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, unabhängig von der Größe der Unternehmen in diesen Sektoren. Dazu gehören:
Diese Kategorie umfasst im Großen und Ganzen Unternehmen, die Dienstleistungen und Infrastrukturen anbieten, die für die digitale Kommunikation in der EU unerlässlich sind.
Diese Unternehmen bieten Dienstleistungen und digitale Tools zur Gewährleistung der Sicherheit und Authentizität elektronischer Transaktionen an, darunter digitale Signaturen, Siegel, Zeitstempel und damit verbundene Zertifikatsdienste.
Dazu gehören Organisationen, die für die Verwaltung und den Betrieb von Top-Level-Domains (z.B. .com, .eu) zuständig sind, sowie Organisationen, die DNS-Dienste anbieten, die für das Funktionieren des Internets entscheidend sind.
Dies sind Einrichtungen, die für die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Aktivitäten als wesentlich erachtet werden, ein breiteres Spektrum von Sektoren umfassen und nicht durch ihre Größe begrenzt sind.
Außerdem gilt die Richtlinie für jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, wenn:
1) Die von dem Unternehmen erbrachte Dienstleistung ist für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten unerlässlich.
Die Anforderungen verstehen
Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, sind verpflichtet, Maßnahmen zum Risikomanagement zu ergreifen und wesentliche Vorfälle im Bereich der Cybersicherheit zu melden. Diese Anforderungen sind in der NIS 2-Richtlinie detailliert aufgeführt und umfassen Richtlinien für die Risikoanalyse, den Umgang mit Vorfällen, die Geschäftskontinuität und die Sicherheit der Lieferkette. Darüber hinaus müssen die Einrichtungen Standards für die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen einhalten, die Aspekte von grundlegender Cyber-Hygiene bis hin zum Einsatz von Kryptographie und kontinuierlichen Authentifizierungslösungen abdecken.
Mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung
Bei Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie können die Mitgliedstaaten gegen wesentliche und bedeutende Unternehmen Geldbußen verhängen, die bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, zu dem die Einheit gehört, betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Sanktionen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein, wobei unter anderem die Schwere, die Dauer und der vorsätzliche Charakter des Verstoßes berücksichtigt werden.
Umsetzung und Durchsetzung
Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, zuständige Behörden zu benennen, die die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie überwachen. Diese Behörden sind befugt, Inspektionen durchzuführen, Abhilfemaßnahmen anzuordnen und Geldstrafen zu verhängen. Die Richtlinie richtet außerdem eine Kooperationsgruppe und ein CSIRT-Netzwerk ein, um die strategische Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und die kollektive Cybersicherheitslage der EU zu verbessern.
Die NIS 2 umreißt eine umfassende Reihe von Cybersicherheitsmaßnahmen, die verpflichtete Unternehmen umsetzen müssen. Hier finden Sie eine Aufschlüsselung der wichtigsten Bereiche und die entsprechenden Artikel:
1. Technische und Organisatorische Maßnahmen
Ergreifen Sie geeignete und verhältnismäßige technische, betriebliche und organisatorische Maßnahmen, um die Risiken für die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen zu beherrschen, die das Unternehmen für seinen Betrieb oder die Erbringung seiner Dienste nutzt, und um die Auswirkungen von Vorfällen auf die Empfänger seiner Dienste und auf andere Dienste zu verhindern oder zu minimieren.
2. Risikobewertung
Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen ist Folgendes zu berücksichtigen: das Ausmaß, in dem das Unternehmen Risiken ausgesetzt ist, die Größe des Unternehmens und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Zwischenfällen und deren Schweregrad, einschließlich ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
3. ISMS-Implementierung
Sorgen Sie für ein Sicherheitsniveau von Netzwerken und Informationssystemen, das den Risiken angemessen ist:
Festlegung von Richtlinien für die Risikoanalyse und die Sicherheit von Informationssystemen sowie von Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zum Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit; Richtlinien für den Einsatz von Kryptographie und gegebenenfalls Verschlüsselung.
Reagieren Sie auf Vorfälle und mindern Sie die Risiken, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden; stellen Sie sicher, dass die Meldung an die zuständigen Behörden innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäß der Datenschutzgrundverordnung erfolgt.
Entwickeln Sie einen Plan für Backup-Management und Disaster Recovery sowie Krisenmanagement.
Berücksichtigen Sie sicherheitsrelevante Aspekte in Bezug auf die Beziehungen zwischen jedem Unternehmen und seinen direkten Lieferanten oder Dienstleistern.
Gewährleistung der Sicherheit bei der Beschaffung, Entwicklung und Wartung von Netzwerken und Informationssystemen, einschließlich des Umgangs mit und der Offenlegung von Schwachstellen.
Die kryptografische Kontrolle bezieht sich auf den Einsatz kryptografischer Techniken und Tools zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität von Informationen. Diese Kontrollen sind wichtige Bestandteile der Cybersicherheits- und Datenschutzmaßnahmen eines Unternehmens und tragen dazu bei, sensible Daten vor unberechtigtem Zugriff, Offenlegung, Veränderung und Zerstörung zu schützen.
Der Begriff Personalsicherheit im Bereich der Cybersicherheit bezieht sich auf die Richtlinien, Verfahren und Maßnahmen, die implementiert werden, um die Risiken zu verwalten und zu mindern, die Mitarbeiter, Auftragnehmer und Drittanbieter für die Informationssicherheit eines Unternehmens darstellen. Sie umfasst eine Reihe von Aktivitäten, die sicherstellen sollen, dass Personen, die eingestellt werden, mit dem Unternehmen arbeiten oder es verlassen, die Cybersicherheit nicht beeinträchtigen. Zu den wichtigsten Aspekten der Personalsicherheit gehören:
Durchführung von Hintergrundüberprüfungen und Überprüfung der Zeugnisse potenzieller Mitarbeiter, um deren Zuverlässigkeit und Integrität vor der Einstellung zu beurteilen.
Sicherstellen, dass Mitarbeiter nur auf die Informationen und Ressourcen zugreifen können, die sie für ihre Aufgaben benötigen. Dazu gehört die Umsetzung des Prinzips der geringsten Privilegien und die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Zugriffsrechte, wenn sich die Aufgabenbereiche ändern oder Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Der Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierungs- oder kontinuierlichen Authentifizierungslösungen muss in Betracht gezogen werden.
Asset Management ist der systematische Prozess der Identifizierung, Katalogisierung, Verwaltung und des Schutzes der digitalen und physischen Assets einer Organisation während ihres gesamten Lebenszyklus.
Wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, ist es wichtig, ihren Zugang zu allen Systemen sicher zu beenden und alle unternehmenseigenen Geräte oder Informationen zurückzuholen. Dieses Verfahren verhindert, dass ehemalige Mitarbeiter unbefugt auf sensible Informationen oder Systeme zugreifen.
Aufnahme von Vertraulichkeitsvereinbarungen und Klauseln zur Informationssicherheit in Arbeitsverträge. Dadurch wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet sind, die sensiblen Informationen des Unternehmens zu schützen.
Durchführung regelmäßiger Bewertungen der Sicherheitsprozesse und -praktiken im Personalwesen, um neue oder sich entwickelnde Risiken im Zusammenhang mit dem Personal zu identifizieren und zu mindern.
Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme, um die Mitarbeiter über Risiken, Richtlinien und Verfahren im Bereich der Cybersicherheit aufzuklären. Dazu gehören Schulungen zur Erkennung von Phishing-Versuchen, zum Schutz sensibler Daten, zur Verwendung von Sicherheitstools und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.
1. Unsere Plattform nutzt die Leistungsfähigkeit der künstlichen Intelligenz und bietet eine ganzheitliche Lösung für die Verwaltung von Richtlinien und Verfahren, die Orchestrierung von Reaktionen auf Vorfälle und die gleichzeitige Bewältigung von Datenschutzrisiken.
2. Es rationalisiert die Verwaltung von Vermögenswerten, das Onboarding und die Überwachung von Lieferanten und Dienstleistern und vereinfacht die Verwaltung von Aufgaben zur Risikominderung.
3. Mit KI als Kernstück erleichtert unsere Plattform nicht nur die Erstellung eines intuitiven Management-Dashboards für einen umfassenden Überblick, sondern bietet auch intelligente Budgetkontrolle und Genehmigungsprozesse für einmalige und wiederkehrende Aufgaben.
Compliance mit der NIS 2-Richtlinie
Verbessern Sie die Compliance-Strategie Ihres Unternehmens mit unserer KI-gestützten Smart Integrity Platform, die einen nahtlosen, effizienten und effektiven Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen der NIS 2-Richtlinie gewährleistet!