Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) markiert einen Wendepunkt in der Verantwortung von Unternehmen für ihre globalen Lieferketten. Mit seiner Einführung sind Unternehmen nun verpflichtet, die Menschenrechte und Umweltstandards über die Grenzen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit hinaus zu wahren. Dieser Artikel befasst sich damit, was das Gesetz genau beinhaltet, warum es so wichtig ist und wie Unternehmen es erfolgreich umsetzen können.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette verantwortlich zu machen. Es verpflichtet die Unternehmen, systematisch Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu erkennen, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, auf Verstöße zu reagieren und darüber zu berichten. Dieses Gesetz gilt nicht nur für direkte Zulieferer, sondern erstreckt sich auch auf alle Stufen der Lieferkette.
In unserer globalisierten Wirtschaft sind die Lieferketten oft komplex und undurchsichtig. Vorfälle von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung bleiben ohne strenge Regulierung und Überwachung oft unbemerkt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dient der Bekämpfung dieser Missstände, indem er Unternehmen dazu zwingt, ihre Lieferketten transparent zu machen und aktiv gegen solche Verstöße vorzugehen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz, ihren satzungsmäßigen Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Deutschland haben und die folgenden Kriterien erfüllen:
Die Anzahl der Mitarbeiter umfasst sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitmitarbeiter, wobei Teilzeitmitarbeiter in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden.
Unternehmen, die unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen, müssen mehrere wichtige Sorgfaltspflichten erfüllen, um Risiken für die Menschenrechte und die Umwelt innerhalb ihrer Lieferketten zu kontrollieren:
a) Risikomanagement: Implementierung eines effektiven Risikomanagementsystems zur Identifizierung, Vorbeugung und Abschwächung von Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in den eigenen Betrieben und bei ihren direkten Lieferanten.
b) Risikoanalyse: Führen von regelmäßigen Risikoanalysen, um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umweltstandards in der Geschäftstätigkeit und Lieferkette zu bewerten.
c) Vorbeugende Maßnahmen: In der eigenen Geschäftstätigkeit und gegenüber den direkten Lieferanten geeignete Präventivmaßnahmen ergreifen, um Menschenrechts- und Umweltverstöße zu verhindern. Dazu gehört die Einführung von Richtlinien und Verfahren, die die Einhaltung der festgelegten Standards gewährleisten.
d) Abhilfemaßnahmen: Unverzügliches Handeln, um alle negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umweltstandards, die durch das Unternehmen verursacht wurde oder zu denen das Unternehmen beigetragen hat, zu beseitigen. Dies beinhaltet die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur Beendigung, Verhinderung oder Abschwächung dieser Auswirkungen.
e) Beschwerdeverfahren: Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, das es betroffenen Parteien und Hinweisgebern ermöglicht, Verstöße gegen die Anforderungen des Gesetzes zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Ein anonymer Meldekanal ist nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert.
f) Dokumentation und Berichterstattung: Führen einer gründlichen Dokumentation der Risikomanagement-Bemühungen und jährliche Berichterstattung über die entsprechenden Aktivitäten und Ergebnisse im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht in den Lieferketten.
g) Due Diligence für indirekte Lieferanten: Das Hauptaugenmerk liegt zwar auf den direkten Zulieferern, aber wenn ein Unternehmen begründete Kenntnis von möglichen Menschenrechts- oder Umweltverstößen durch indirekte Zulieferer hat, muss es auch geeignete Schritte unternehmen, um diese Probleme anzugehen.
1. Geldstrafen und Bußgelder: Unternehmen, die ihren Sorgfaltspflichten nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht nachkommen, können mit erheblichen Geldstrafen belegt werden. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro mit Geldbußen von bis zu 2% des durchschnittlichen weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens belegt werden können. Bei anderen Verstößen können die Bußgelder bis zu 8 Millionen Euro betragen. Diese Geldbußen sollen als deutliche Abschreckung gegen Verstöße dienen.
2. Ausschluss von öffentlichen Aufträgen: Eine besonders einschneidende Sanktion ist der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss kann die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen, insbesondere bei Unternehmen, die auf öffentliche Aufträge angewiesen sind.
3. Maßnahmen zur Durchsetzung: Das Gesetz ermächtigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), seine Bestimmungen durchzusetzen. Das BAFA kann Nachforschungen anstellen, Informationen anfordern und Unternehmensprüfungen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Unternehmen sind verpflichtet, bei diesen Durchsetzungsmaßnahmen zu kooperieren.
4. Zivilrechtliche Streitigkeiten: Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) selbst keine direkte zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vor deutschen Gerichten für Verstöße in ihren Lieferketten im Ausland begründet, erhöht es indirekt das Risiko von Zivilklagen. Indem es klare Verpflichtungen für Unternehmen festlegt, bietet es einen Rahmen, auf den sich Betroffene in Zivilprozessen berufen können, um zu argumentieren, dass die Unternehmen ihre gesetzlich festgelegten Sorgfaltspflichten nicht erfüllt haben.
5. Rufschädigung: Abgesehen von rechtlichen Sanktionen sind Unternehmen erheblichen Reputationsrisiken ausgesetzt, wenn sie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht einhalten. Öffentliche Berichtspflichten bedeuten, dass die Nichteinhaltung zu negativer Publicity führen kann, die das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren beeinträchtigt.
Die Smart Integrity Platform von DISS-CO ist eine innovative SaaS, die vom BAFA im Rahmen des Invest Förderprogramms gefördert wird.
Die KI von DISS-CO für die Quellen- und Informationsbewertung spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung des Risikomanagements für Lieferanten und Beschwerden gemäß dem Supply Chain Due Diligence Act, indem sie einen umfassenden und nuancierten Ansatz zur Bewertung und Verwaltung von Risiken innerhalb der Lieferkette bietet. Hier sehen Sie, wie sie helfen kann:
1. Automatisierte Risikoidentifizierung: Durch die Analyse großer Datenmengen aus verschiedenen Quellen kann die KI von DISS-CO automatisch potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Lieferanten und Beschwerden erkennen. Dazu gehören Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, Umweltverstöße, Betrug und Korruption. Die Fähigkeit der KI, Informationen aus Nachrichtenartikeln, Datenbanken und sozialen Medien zu verarbeiten und auszuwerten, gewährleistet eine umfassende und aktuelle Risikobewertung.
2. Punktesystem für die Prioritätensetzung: Der Scoring-Mechanismus der KI bewertet den Schweregrad und die Relevanz identifizierter Risiken und ermöglicht es Unternehmen, ihre Reaktionen auf der Grundlage des Risikograds zu priorisieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ressourcen effizient zugewiesen werden und sich die Bemühungen auf die wichtigsten Probleme konzentrieren.
3. Verbesserte Transparenz und Compliance: Durch die systematische Bewertung von Risiken und die Dokumentation der Ergebnisse unterstützt die KI von DISS-CO Unternehmen dabei, die Transparenz ihrer Lieferkette zu wahren. Dieses Maß an Transparenz ist für die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unerlässlich, da dieser von den Unternehmen verlangt, dass sie ihre Bemühungen zur Identifizierung, Vorbeugung und Behebung von Risiken in der Lieferkette nachweisen.
4. Proaktives Lieferantenmanagement: Die KI-gesteuerten Erkenntnisse ermöglichen es Unternehmen, ihre Lieferanten proaktiv zu verwalten, indem sie potenzielle Probleme erkennen, bevor sie eskalieren. Dies kann zu fundierteren Entscheidungen bei der Auswahl von Lieferanten, bei Vertragsverlängerungen und bei der Entwicklung von Plänen für Korrekturmaßnahmen bei Nichteinhaltung führen.
5. Effiziente Bearbeitung von Beschwerden: Bei Beschwerden im Zusammenhang mit Praktiken in der Lieferkette kann die KI von DISS-CO dabei helfen, die Stichhaltigkeit und Schwere dieser Beschwerden zu kategorisieren und zu bewerten. Dies ermöglicht einen strukturierten und reaktionsschnellen Ansatz zur Behandlung von Beschwerden, der mit den Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zur Behebung von Problemen innerhalb der Lieferkette in Einklang steht.
6. Kontinuierliche Überwachung und Verbesserung: Die dynamische Natur der KI von DISS-CO ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung der Lieferkette auf neue Risiken oder Änderungen in bestehenden Risikoprofilen. Diese ständige Wachsamkeit unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der Risikomanagementpraktiken und die Anpassung an neue Herausforderungen, sobald diese auftreten.
Ein Beispiel für eine branchenspezifische Initiative ist cartena-x. Catena-X ist eine Initiative der Automobilindustrie, die darauf abzielt, ein sicheres, standardisiertes und interoperables Datenökosystem zu schaffen, um die Transparenz und Zusammenarbeit in der gesamten automobilen Wertschöpfungskette zu verbessern. Sie nutzt Blockchain und andere fortschrittliche Technologien, um den Austausch von Daten und Informationen zwischen Herstellern, Zulieferern und Dienstleistern zu erleichtern und so Effizienz, Nachhaltigkeit und Innovation zu verbessern. Durch die Ermöglichung eines nahtlosen Datenaustauschs will Catena-X die digitale Transformation des Automobilsektors vorantreiben und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und -prozesse unterstützen, die sicher, zuverlässig und datenschutzkonform sind.
DISS-CO® ist ein innovatives Legal-Tech-Unternehmen mit einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit, Risiko und Compliance.
Keks | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-analytics | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Analytics" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-funktional | 11 Monate | Das Cookie wird durch die GDPR-Cookie-Zustimmung gesetzt, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Funktional" aufzuzeichnen. |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies der Kategorie "Notwendig" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-others | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Andere" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-performance | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Leistung" zu speichern. |
viewed_cookie_policy | 11 Monate | Das Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und wird verwendet, um zu speichern, ob der Nutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es speichert keine persönlichen Daten. |