Gemäß der der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ist ein Hinweisgeber eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihren Arbeitstätigkeiten erlangte Informationen über Verstöße meldet oder offenlegt.
- Darunter zählen Beobachtungen zu Handlungen oder Unterlassungen, bei denen der Hinweisgeber berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass sie einen Verstoß darstellen.
- Wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu einem Verstoß kommen wird.
- Wenn dem Hinweisgeber Informationen zur Verfügung stehen, die bereits erfolgte Verstöße aufdecken können.
- Wenn versucht wurde, Verstöße zu verbergen.
Unter einem Verstoß nach der EU Directive fallen zum einen rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen. Zum anderen missbräuchliche Praktiken sowie Handlungen oder Unterlassungen, die zwar nicht gegen das Gesetz verstoßen, aber mit dem Ziel oder Zweck der einschlägigen Rechtsvorschriften unvereinbar sind.
Klassische Beispiele sind Untreue, Diebstahl, Betrug, Bilanzmanipulation, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Bestechung sowie Preisabsprachen.
Die meldende Person wendet sich z.B. unter Hilfenahme des digitalen Hinweisgebersystems (Hinweisgeber Software) der Organisation oder einer externen Behörde an die zuständige Meldestelle. Hier nehmen geschulte und unabhängige Mitarbeiter oder eine Ombudsperson die Meldung entgegen und bestätigen innerhalb von sieben Tagen den Eingang. Es beginnt der Prozess der ersten Verifizierung. Erweisen sich die Informationen als wahr und handelt es sich um einen compliance-relevanten Verstoß nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, genießt die hinweisgebende Person den gesetzlichen Schutz vor Repressalien, z.B. Entlassung, Versetzung, Aufgabenentzug, Mobbing oder Diskriminierung.
Martin Porwoll, wurde bekannt durch die Aufdeckung des Medizinskandals in der Alten Apotheke Bottrop. Er entlarvte die illegalen Machenschaften des damaligen Inhabers der Apotheke. Dieser hatte die individuellen Dosierungen von Zytostatika (Anti-Krebsmitteln) seiner schwerkranken Kunden herabsetzt, d.h. sie einfach “gestreckt”. In der Folge erhielten die Kunden eine zu geringe Dosis des benötigten Medikamentes. Martin Porwoll sammelte über Monate wichtige Beweise und übergab diese der Staatsanwaltschaft. Während der monatelangen Beweissammlung litt er sowohl gesundheitlich als auch seelisch unter der belastenden Situation. Er kannte die Folgen für die Patienten, konnte jedoch sein Wissen nicht teilen, bevor er ausreichend Beweise gesammelt hatte. Als schlussendlich die Polizei die Räumlichkeiten durchsuchte, wurde er fristlos gekündigt.
Seine ethischen und moralischen Grundprinzipien, insbesondere seine Verpflichtung gegenüber den schwerkranken Patienten der Apotheke, waren der Grund für seine Meldung.
Dank Personen wie Herrn Porwoll werden interne Missstände aufgedeckt und weitere Schäden von den Opfern abgewendet. Aus diesem Grund sind funktionierende Hinweisgebersysteme ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems. Hinweisgebende, die gutgläubig und mutig handeln, sollten ausnahmslos vor Repressalien geschützt werden. Unterstützend sind die Sensibilisierung der Mitarbeiter durch eLearnings und Schulungen sowie eine klare Zero-Tolerance Linie des Managements hinsichtlich Compliance Verstöße.
Hinweisgeber sind am besten geschützt, wenn sie eine Meldung anonym über eine webbasierte Whistleblowing-Plattform, wie unsere Blockchain-basierte Smart Integrity Platform, abgeben. Die Wahrung der Anonymität wird z. B. durch die automatische Entfernung von Metadaten gewährleistet.
DISS-CO ist ein innovatives Legal Tech Unternehmen mit starkem Fokus auf eGRC und RegTech. Entwickelt von erfahrenen Ermittlern, die Fraud und andere Verstöße in verschiedenen Branchen aufgedeckt haben.
Keks | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-analytics | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Analytics" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-funktional | 11 Monate | Das Cookie wird durch die GDPR-Cookie-Zustimmung gesetzt, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Funktional" aufzuzeichnen. |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies der Kategorie "Notwendig" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-others | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Andere" zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-performance | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Leistung" zu speichern. |
viewed_cookie_policy | 11 Monate | Das Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und wird verwendet, um zu speichern, ob der Nutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es speichert keine persönlichen Daten. |