Die Uhr tickt: mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten haben laut der Veröffentlichung von Transparency International keinen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 23. Oktober 2019 vorgelegt. Aber woran liegt das? Liegt es etwas an der Bedeutungslosigkeit des Themas? Wohl kaum. Der Schutz von Personen, die den Mut haben, Verstöße zu melden, sollte nicht mit Repressalien bestraft werden. Leider ist die Realität bisher eine andere. Seit Snowden, Diesel- oder Gammelfleisch Skandal ist der Umgang mit den Hinweisgebern ein Grund für viele Menschen keine Verstöße zu melden, sondern Verstöße hinzunehmen und möglichst unbeschadet auf die Rente hinzuarbeiten. Snowden musste auswandern, die Mitarbeiterin, die bei der bekannten Schlachterei das Video von der Kantine während der COVID19 Pandemie veröffentlichte, wurde fristlos gekündigt. Der Lastwagenfahrer, der das Umetikettieren von Gammelfleisch meldete, wurde aus dem Unternehmen gemobbt.
Die traurigen und zutiefst bewegenden Geschichten der Hinweisgeber und das Leid, das sie und ihre Familien erfuhren, können ganze Bibliotheken füllen. Und trotzdem weigern sich die Mitgliedsstaaten, Gesetze zu erlassen. Etwa weil sie den administrativen Aufwand fürchten? Oder weil sie das hierfür nicht eingeplante Budget von anderen Ressorts abziehen müssten oder weil sie sich mit den vielen Themen und Problemen, die aufgrund der Meldungen ans Tageslicht kommen würden, tiefgehend beschäftigen müssten. Oder ist es die Lobby der privaten und mächtigen Unternehmen, die ihre Probleme weiterhin auf ihre Art lösen möchten. Viele Fragen, die die Regierung der betroffenen Mitgliedsstaaten beschäftigen. Und was tut die europäische Kommission, wenn sich die Mitgliedsstaaten nicht dazu durchringen können, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
Es bleibt abzuwarten, wie Gesellschaft und Politik dieses Dilemma auflösen werden.
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