Seit Dezember 2020 wird der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 23. Oktober 2019 („EU-Hinweisgeberrichtlinie“) durch die regierenden Parteien diskutiert. Im Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG) genannt, werden die Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie umgesetzt und erweitert.
Mit dem nationalen Recht werden nicht nur Personen geschützt, die Verstöße gegen das EU Recht melden, sondern auch diejenigen, die Verstöße gegen das nationale Recht, etwas das Strafrecht oder Ordnungswidrigkeiten melden. Der Verpflichtetenkreis wurde dabei nicht erweitert. Die von der EU-Hinweisgeberrichtlinie genannten Verpflichteten aus dem privaten und öffentlichen Sektor werden angehalten, ein Hinweisgebersystem zu implementieren, die die Anforderungen der EU Hinweisgeberrichtlinie erfüllt. Lesen Sie hierzu unseren Whitepaper zu der EU Hinweisgeberrichtlinie.
Lesen Sie unser White Paper über die EU Hinweisgeber Richtlinie.
Für die kleinen Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Private und öffentliche Organisationen sind daher angehalten, sich mit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems zu beschäftigen, denn die Implementierung benötigt Zeit und Ressourcen. Unter anderem müssten eine Betriebsvereinbarung und eine Hinweisgeberschutz Policy erstellt und verabschiedet werden.
International agierende Unternehmen müssen sich auch mit dem lokalen Recht ihrer Niederlassungen und Tochtergesellschaften beschäftigen und eine einheitliche Regelung für die gesamte Gruppe finden und einen Roll-Out wohlüberlegt planen. Viele Akteure agieren in unbekanntem Terrain und sind auf externe Unterstützung angewiesen. Insbesondere Ombudspersonen und unabhängige Experten sind gefragt, um das Hinweisgebersystem korrekt zu implementieren und ausreichend zu vermarkten. Bei dem Marketing ist besonders das Tone from the Top wichtig, um das Vertrauen der Belegschaft in das Hinweisgebersystem zu steigern. Wenn kein Vertrauen herrscht, werden Verstöße trotz der Mühen und Kosten für ein Hinweisgebersystem nicht gemeldet. Ein Dilemma, das den Arbeitgebern noch den Arbeitnehmern Vorteile schafft. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung dazu.
Lesen Sie unser nächstes Blog über die EU-Richtlinie zur Meldung von Missständen!
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